Frequently asked questions

1.Was bringt Ihnen die Nutzung des Elternportals von LITTLE BIRD?

Mit LITTLE BIRD können Sie Betreuungsplätze bei Kinderbetreuungsanbietern Ihrer Wahl anfragen, auch mehrere parallel. Dabei spielt es keine Rolle, ob die gewünschten Anbieter momentan freie Kapazitäten haben. Voraussetzung ist die einmalige Registrierung und Anmeldung im Elternportal.

LITTLE BIRD ist jederzeit und ganz bequem von zu Hause bzw. vom Computer, Smartphone oder Tablet aus zu bedienen. Es minimiert Ihren Zeitaufwand und erspart aufwändigen Papierkram. Selbstverständlich bleibt Ihnen weiterhin auch die Möglichkeit offen, Platzanfragen vor Ort bei den jeweiligen Betreuungsanbietern zu stellen.

Die Plätze werden durch die Anbieter selbst vergeben. Die Anzahl der möglichen Betreuungsanfragen wird durch die jeweilige Kommune / den jeweiligen Träger festgelegt und kann begrenzt sein. Auf die Platzvergabe und die erlaubte Anzahl der Betreuungsanfragen hat die LITTLE BIRD GmbH keinerlei Einfluss.

2. Gibt es einen Ansprechpartner bei Fragen?
Eigenbetrieb Kinderbetreuung
06251-8699161 oder 06251-8699168
kita-anmeldung@bensheim.de
3. Muss ich mich registrieren, um die Betreuungsangebote anzusehen?
Nein. Das Elternportal von LITTLE BIRD funktioniert wie eine Suchmaschine. Ohne Registrierung können Sie suchen, sich die Ergebnisse in einer Liste und auf einer Karte ansehen. Ebenso können Sie die einzelnen Profile mit Informationen über die jeweiligen Anbieter sowie Kontaktdaten einsehen.
4. Weshalb muss ich mich registrieren?
Eine Registrierung und Anmeldung ist dann notwendig, wenn Sie eine Betreuungsanfrage stellen möchten.
5. Wie kann ich eine Betreuungsanfrage stellen?
Um einen Platz bei einem von Ihnen ausgewählten Anbieter anzufragen, müssen Sie sich zuerst registrieren bzw. anmelden. Mit einem Mausklick auf den Button Betreuungsanfrage erstellen, gelangen Sie zu einem Online-Formular. Die mit * gekennzeichneten Felder müssen mit den korrekten Daten ausgefüllt werden. Danach senden Sie die Platzanfrage ab. Der Betreuungsanbieter wird mit Ihrer Anfrage und Ihren angegebenen Daten darüber informiert, dass Sie sich für einen Platz interessieren.
6. Kann ich jetzt nur noch mit LITTLE BIRD Betreuungsanfragen stellen?
Nein. Das Portal ist ein einfacher Weg für Sie, eine Betreuungsanfrage zu stellen. Selbstverständlich bleibt Ihnen auch weiterhin die Möglichkeit offen, Platzanfragen persönlich vor Ort in den jeweiligen Einrichtungen zu stellen. Im Vergabeverfahren wird eine Platzanfrage vor Ort gleich behandelt wie eine Anfrage über das Elternportal von LITTLE BIRD.
7. Wie kann ich mit den Einrichtungen persönlich bzw. direkt in Kontakt treten?
Um mit einer Einrichtung gezielt Kontakt aufzunehmen, nutzen Sie die Kontaktangaben der Einrichtung in den jeweiligen Portal-Profilen. Sollten in den jeweiligen Profilen nicht die für Sie erforderlichen Daten eingetragen sein, so wenden Sie sich bitte an den Eigenbetrieb Kinderbetreuung.
8. Was muss ich beim Ausfüllen der Online-Formulare im Elternportal beachten?
Achten Sie darauf, dass Sie sämtliche Daten korrekt angeben. Änderungen sind später nur noch über den Änderungsservice des Portals möglich.
9. Muss ich einen zweiten Vertragspartner angeben?
Ja, wenn Sie verheiratet sind oder wenn ein gemeinsames oder geteiltes Sorgerecht für das Kind, das Sie anmelden wollen, besteht.
10. Was bedeutet das Feld „Priorität“ bei der Betreuungsanfrage?
Falls Sie Betreuungsplätze bei mehreren Einrichtungen parallel anfragen, können Sie optional Prioritäten angeben, also unter den gewählten Einrichtungen Ihre Favoriten auswählen. Die Angabe der Priorität „1“ bei einer Anfrage an eine spezielle Einrichtung bedeutet, dass diese Einrichtung Ihr Favorit ist.
11. Wie kann ich ein Geschwisterkind in derselben Einrichtung unterbringen?
Für den Fall, dass bereits eines Ihrer Kinder beim selben Anbieter betreut wird, haben Sie die Möglichkeit, dies in der Betreuungsanfrage mit anzugeben.
12. Was passiert nach meiner Betreuungsanfrage?
Ihre Anfrage wird an die von Ihnen gewählte/n Einrichtung/en übermittelt. Sie erhalten dann eine E-Mail, ob Ihre Vormerkung von der Einrichtung angenommen wird.
Ja. Bei einer Vormerkung handelt es sich um eine unverbindliche Betreuungsanfrage, die der Planung des voraussichtlichen Platzbedarfes in der Einrichtung dient. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den vorangemeldeten Platz gegenüber dem Träger oder der Einrichtung.
14. Wann erfahre ich, ob mein Kind einen Platz erhält?

Wenn Sie Ihr Kind zum neuen Kindergartenjahr anmelden möchten, ist der Stichtag für die Anmeldung immer der 28. Februar des jeweiligen Jahres. Über die Platzvergabe wird dann bis zum Mai entschieden.

Sollten Sie unterjährig einen Betreuungsplatz benötigen melden Sie sich bitte ebenfalls in diesem Portal an. Es erfolgt dann zeitnah eine Rückmeldung der Einrichtung.

Bei weiteren Fragen zu Verpflegung, Geschwisterermäßigung etc. informieren Sie sich auf unserer Homepage www.bensheim.de oder wenden Sie sich direkt an den Eigenbetrieb Kinderbetreuung.